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Startseite Deutschland & die WeltKindergelderhöhung und Steueranpassung verzögern sich auf 2024
Deutschland & die Welt

Kindergelderhöhung und Steueranpassung verzögern sich auf 2024

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. Dezember 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. Dezember 2024
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Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) hat bekanntgegeben, dass eine Entscheidung über die geplante Kindergelderhöhung und den Ausgleich der „Kalten Progression“ in diesem Jahr nicht mehr erwartet wird. Aufgrund der fehlenden Zeit wird es eine rückwirkende Regelung bei der Kindergeldanpassung und der Kalten Progression geben müssen. Zudem gab Kukies bekannt, dass die vorläufige Haushaltsführung 2025 auf dem Regierungsentwurf aus dem Sommer basieren wird.

Verzögerung bei Kindergelderhöhung

Jörg Kukies, Bundesfinanzminister, erklärte gegenüber der „Welt“ (Freitagausgabe), dass in diesem Jahr keine endgültigen Beschlüsse zu den Änderungen beim Kindergeld und der Kalten Progression getroffen werden. „In diesem Kalenderjahr wird das nicht mehr endgültig beschlossen. Dafür fehlt mittlerweile schlicht die Zeit“, sagte Kukies. Sollte der Bundestag das entsprechende Gesetz jedoch schnell beschließen, hätte der Bundesrat bis zum 21. Februar Zeit zur Verabschiedung. Abschluss und Erfolg hingen von CDU und FDP ab.

Haushaltsführung 2025

Im Hinblick auf die Umsetzung der vorläufigen Haushaltsführung 2025 steht die Entscheidung bereits fest. „Wir werden uns bei den Ausgaben weitgehend an dem Regierungsentwurf für 2025 aus dem Sommer orientieren“, sagte Jörg Kukies. Dieser Entwurf dient als Berechnungsgrundlage, entbindet jedoch nicht von der Entscheidung darüber, welche Ausgaben laut Grundgesetz getätigt werden dürfen.

Rechtskonformität der Maßnahmen

Die Möglichkeit eines Verfassungsbruchs aufgrund der Orientierung am Regierungsentwurf 2025 wird von Jörg Kukies ausgeschlossen. „Den Regierungsentwurf für 2025 als Grundlage zu nehmen, ist eine genaue Umsetzung einer intensiv geprüften Empfehlung der Haushaltsabteilung meines Hauses“, betonte er. Auch wenn es kritische Stimmen von Verfassungsrechtlern gibt, bleibt das Bundesfinanzministerium bei seiner Fachmeinung, dass diese Vorgehensweise verfassungsgemäß ist und das bewährte Verfahren der vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt wird.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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