HASEPOST
 
HASEPOST

Kinder haben Osnabrücker Dom gemalt: Diözesanmuseum zeigt alle 316 Bilder

316 Kinderbilder des Osnabrücker Doms hängen seit Dienstag (02.07.) im Diözesanmuseum: So viele Werke kamen beim Malwettbewerb des Bistums Osnabrück zusammen. Die jungen Künstlerinnen und Künstler waren dabei sehr kreativ, der Dom glänzt in allen Farben. Die Ausstellung ist noch bis zum 31. Juli zu sehen.

Kinder von vier bis zwölf Jahren nahmen teil

Am Wettbewerb konnten Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren teilnehmen. Aus allen Einsendungen wurden drei Teilnehmer ausgelost, deren Bilder jetzt als Postkarten kostenlos im Museum erhältlich sind. Außerdem dürfen die drei Kinder zusammen mit ihren Familien an einer exklusiven Domführung teilnehmen.

Bilder in der Ausstellung zu bestaunen

Alle Kinder, die mitgemacht haben, erhalten einen Trostpreis, der an der Museumskasse zu Abholung bereit liegt. Darüber hinaus dürfen sie ihr Bild in der Ausstellung im Diözesanmuseum bestaunen – gemeinsam mit Freundinnen und Freunden, Geschwistern und Eltern oder einer anderen erwachsenen Begleitperson.

Malwettbewerb Bistum Osnabrück
Insgesamt 316 Bilder wurden eingesandt und sind in der Ausstellung zu sehen. / Foto: Bistum Osnabrück, Thomas Arzner


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion