Bei der Auswertung von Fotos, die am 15.11. im Rahmen einer Abstandsmessung gemacht wurden, trauten die diensthabenden Polizisten ihren Augen kaum: Das Kind auf dem Beifahrersitz war offensichtlich nicht angeschnallt. Der Kopf des Kindes befand sich zwischen den Leitersprossen.
Auch wenn eine Kopfstütze den Genickbruch von hinten durch die nach vorn schnellende Leiter bei einem Aufprall verhindern könnte, die vorderen Sprossen würden zu schwersten Gesichts- und Kehlkopfverletzungen führen.
Die Beamten leiteten ein Verfahren gegen den Fahrer ein, nicht nur wegen des Abstandsverstosses, sondern auch wegen mangelnder Ladungssicherung mit Gefährdung.