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Startseite Deutschland & die WeltKevin Kühnert kritisiert CDU: Bürgergeldpläne verfassungswidrig
Deutschland & die Welt

Kevin Kühnert kritisiert CDU: Bürgergeldpläne verfassungswidrig

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. März 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. März 2024
Foto: dts
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SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat die jüngsten Bürgergeldpläne der CDU scharf kritisiert und wirft der Partei vor, diese seien „schlicht verfassungswidrig“. Die Kritik richtet sich gegen die potentielle Aussetzung staatlicher Unterstützung bei Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht 2019 die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslosengeldempfänger deutlich eingeschränkt hat.

Kühnert kritisiert CDU-Pläne als verfassungswidrig

Kevin Kühnert, SPD-Generalsekretär, kritisiert die neuen Bürgergeldpläne der CDU. „Die Rechtsprechung ist sehr klar: Der Staat darf Menschen nicht dauerhaft auf Null runtersanktionieren“, sagte Kühnert der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Weiterhin bemängelt er: „Die Vorschläge der CDU sind also schlicht verfassungswidrig.“

Kühnerts Vorwürfe gegen die Union

Neben verfassungsrechtlichen Bedenken wirft Kühnert der Union vor, ihre Rhetorik würde „hunderttausende fleißige Menschen mit ihren platten Parolen in Verruf“ bringen. „Die wirklichen Totalverweigerer im Bürgergeld sind wenige tausend Menschen und Wechsel vom ersten Arbeitsmarkt in das Bürgergeld gab es im letzten Jahr so wenige, wie noch nie in der Geschichte der Grundsicherung“, fügt der SPD-Generalsekretär hinzu.

Diskussion um das Bürgergeld

Kühnert bemerkt, dass das vorgeschlagene Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen darstellt. „Es gibt selbstverständlich Regeln und notfalls auch Sanktionen.“ Die CDU hatte am Montag ihre Bürgergeld-Pläne vorgestellt, in denen der Bezug staatlicher Unterstützung im Extremfall bei Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen, gestoppt werden könnte.

Ab November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslosengeldempfänger eingeschränkt. Sanktionen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehe oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führe, so das Gericht. Trotz längerer Blockade stimmten die Bundesländer mit CDU-Beteiligung der Bürgergeldreform im November 2022 zu.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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