Nach Gesprächen zwischen den Fraktionsspitzen der Ampel und der Union wurde entschieden, dass es in dieser Wahlperiode keine Änderungen am Wahlrecht mehr geben wird, wie die „Rheinische Post“ berichtet. Dabei herrschen offenbar unterschiedliche Ansichten zu den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform genannten Punkten.
Keine Wahlrechtsänderungen in dieser Legislaturperiode
Die Fraktionsspitzen von CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD trafen sich am vergangenen Freitag zum Austausch über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform. Laut „Rheinische Post“ ist dabei deutlich geworden, dass die einzelnen Parteien unterschiedliche Schlussfolgerungen aus der Karlsruher Entscheidung ziehen.
Unterschiedliche Bewertungen zu wichtigen Punkten des Urteils
Die Union stellt die vom Gericht bestätigte Zweitstimmen-Deckelung in Frage und möchte hierüber noch entscheiden. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen hingegen waren sich einig, dass, sollte es zu einer erneuten Befassung kommen, lediglich die vom Verfassungsgericht angemahnte Praxis von Wahlkreisklausel und Sperrklausel zur Debatte stünde. Diese beiden, grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen seien in der noch zur Verfügung stehenden Zeit jedoch nicht auszuräumen.
Einigung auf Beibehaltung des bestehenden Wahlrechts
Ferner wurde entschieden, dass es in dieser Wahlperiode keine neuen Änderungen am Wahlrecht mehr geben solle. Das Bundesverfassungsgericht habe laut „Rheinische Post“ durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt. Darüber sei man übereingekommen, wurde aus Koalitionskreisen mitgeteilt.
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