Nach einem umfangreichen Pressetermin am Donnerstagmittag, werden so langsam die Konsequenzen aus der für Osnabrück und den Landkreis ab Freitag geltenden „Allgemeinverfügung deutlich“.
So sollen grundsätzlich alle Veranstalter, auch bei kleinen Veranstaltungen deutlich unter der Maximalgrenze von 1.000 Teilnehmern, ab dem 13. März von den Teilnehmer Namenslisten führen und ihnen feste Sitzplätze zuzuweisen, die zudem einen ausreichenden Abstand zwischen den Teilnehmern bieten.
Die Vorgaben von Landkreis und Stadt Osnabrück sind für öffentliche Veranstaltungen verpflichtend und sollen auch für private Veranstaltungen als „dringende Empfehlung“ angesehen werden.
Auf Nachfrage bestätigte Burkhard Riepenhoff, Pressesprecher des Landkreises Osnabrück, dass diese Regeln grundsätzlich für alle Veranstaltungen gelten die weniger als 1.000 Teilnehmer haben. Größere Veranstaltungen sind bis auf weiteres verboten.
Namenslisten und Sitzplatzzwang
So sollen selbst bei Gottesdiensten oder in Kinos, unabhängig von der Zahl der Besucher, Namenslisten der Teilnehmer geführt werden.
Auf der gemeinsamen Pressekonferenz von Stadt und Landkreis wurde am Donnerstag zudem angemerkt, dass sicherzustellen sei, dass zwischen den Teilnehmern ein jedoch nicht näher definierter Abstand der den Teilnehmern fest zugewiesenen Plätze besteht.
Teilnehmer müssen befragt und begutachtet werden
Zudem sind Veranstalter, wenn sie unter den oben geschilderten Voraussetzungen überhaupt noch Veranstaltungen durchführen wollen, dazu verpflichtet sicherzustellen, dass Teilnehmer die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Risikogebieten aufgehalten haben (bspw. in Norditalien), nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Auch sichtlich erkrankte Menschen sollen an der Teilnahme gehindert werden, was de facto einer verpflichtenden Einlasskontrolle durch den Veranstalter gleichkommt.
Wir haben auf einer gesonderten Seite nochmals alle Informationen zusammengefasst.