Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant keine Verlängerung des gesenkten Umsatzsteuersatzes auf Gas über das Frühjahr 2024 hinaus, was zu steigenden Energiekosten führen könnte.
Keine Verlängerung der Umsatzsteuersenkung geplant
Nach Angaben eines Sprechers des BMF plant das Ministerium offenbar nicht mit einer Verlängerung des gesenkten Umsatzsteuersatzes auf Gas über das kommende Frühjahr hinaus. „Nach der Gesetzeslage ist die Regelung bis zum 31. März 2024 befristet“, sagte er der dts Nachrichtenagentur in Berlin.
Senkung als Reaktion auf Energiekostenanstieg
Dieser niedrigere Steuersatz wurde ursprünglich vom Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ eingeführt. Dies geschah als Reaktion auf den Anstieg der Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs. Dabei wurde der Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt.
Auslaufen der Regelung könnte Inflation befeuern
Diese Maßnahme hatte laut Statistikern die ohnehin schon hohe Inflation etwas gebremst, da Energiekosten einen vergleichsweise hohen Anteil an den Verbraucherausgaben haben. Allerdings droht mit dem Auslaufen der Regelung im Frühjahr 2024 der umgekehrte Effekt. Es könnte zu weiter steigenden Energiekosten kommen, was die Inflation zusätzlich befeuern würde.