Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine Haushaltssperre, auch wenn der Nachtrag für den Haushalt 2024 noch nicht verabschiedet werden kann. Selbst bei Ablehnung des Nachtragshaushaltes wird eine Lösung ausgearbeitet, so dass alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und anstehende Zahlungen, etwa für Kindergeld, Bafög oder Bürgergeld, gewährleistet sind.
Kukies: Keine Haushaltssperre notwendig
Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) äußerte im Bundestag, dass trotz fehlender Zustimmung zum Nachtragshaushalt 2024 keine Haushaltssperre eingeführt werden muss. „Auch wenn der Nachtrag für den Haushalt 2024 nicht beschlossen werden kann, werden wir nach aktuellem Stand keine Haushaltssperre brauchen“, sagte er. Unter Bezug auf bestehende gesetzliche Verpflichtungen fügte er hinzu: „Zahlungen, auf denen Rechtsanspruch besteht, werden weiterhin geleistet und die entsprechenden Mittel werden freigegeben“.
Sicherheit für Bürger durch Weiterzahlung der Sozialleistungen
Der Bundesfinanzminister versicherte den Bürgern, dass sie sich keine Sorgen machen müssen: „Niemand müsse sich sorgen, dass die Zahlungen für das Kindergeld, das Bafög oder das Bürgergeld nicht ankommen.“ Er unterstrich, dass die Umsetzung des Haushalts 2024 vollständig gewährleistet sei.
Planung und Anpassung des Nachtragshaushalts 2024
Der Nachfolger von Christian Lindner (FDP) betonte, dass der geplante Nachtragshaushalt 2024 „eine Option“ sei, die man sich offenhalten sollte. Dem Haushaltsausschuss müsse zudem die Möglichkeit gegeben werden, sich eine finale Meinung zu dem Antrag zu bilden. Kukies stellte jedoch in Aussicht, dass das aktuelle Bild des wirtschaftlichen Umfelds Anpassungen erfordert: „Es werden niedrigere Wachstumsraten und Steuereinnahmen erwartet.“
Zugleich wies er auf den zusätzlichen Spielraum hin, der sich durch die Konjunkturkomponente der Schuldenregel ergibt: „Es ergibt sich ein um 11,8 Milliarden Euro höherer Verschuldungsspielraum in diesem Jahr“. Auch für den Fall einer Ablehnung des Nachtragshaushaltes werde an einer Lösung gearbeitet, so der Minister: „Die Frage, wieviel Rücklage wir für den Bundeshaushalt 2025 schonen können, wird ohne Nachtrag vor allem eine Frage des Haushaltsvollzugs“. Diese Rücklage soll mit den vorläufigen Haushaltsbeschlüssen im Januar 2025 feststehen.
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