Deutsche Investoren, die aufgrund von Sanktionen bei Börsengeschäften mit Russland Geld verloren haben, sollen laut Bundesregierung keinen gesetzlichen Verlustausgleich oder Schadensersatz erhalten. Diese Antwort ergibt sich auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Unbekannt bleibt dabei die Höhe des aktuell in Russland verbliebenen Investitionsvolumens.
Bundesregierung: Kein Verlustausgleich für betroffene Anleger
Nach Auskunft der Bundesregierung ist „ein gesetzlicher Verlustausgleich bzw. Schadensersatzanspruch zugunsten betroffener Anleger […] nicht vorgesehen“. Diese Information erfolgte in Reaktion auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Zudem gäbe es keinerlei Kenntnisse über die Höhe der in Russland verbliebenen Investitionen, da kein Register über Investoren oder Anleger geführt werde.
Aussicht auf hohe Renditen lockte Anleger
Viele Investoren, die in US-Dollar denominierte Aktienzertifikate auf russische Aktien wie die von Gazprom oder Rosneft erwarben, wurden durch die Aussicht auf hohe Renditen kurz vor Beginn der Sanktionen angelockt. Diese Sanktionen führten jedoch dazu, dass der Zugang zu Dividenden beschnitten wurde und die Papiere an der Börse nicht mehr einfach handelbar sind.
Investitionen in russische Aktien
Daten der Deutschen Bundesbank zufolge hielten deutsche private Haushalte und Unternehmen bei inländischen Banken Ende Januar 2022 Hinterlegungsscheine auf russische Aktien im Marktwert von rund 3,23 Milliarden Euro. Bis Ende April 2024 reduzierte sich dieser Betrag auf 1,83 Milliarden Euro.
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