Die Bundestagsverwaltung hat keine vorläufigen Einwände gegen die Finanzpraxis des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) erhoben, das zunächst einen Verein gründete und später Spenden an die Partei überwies. Trotz Kritik von Transparency Deutschland bleibt die vorläufige Bewertung der Verwaltung bestehen, laut der derzeit keine Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß vorliegen.
Keine Hinweise auf Gesetzesverstöße in der Finanzpraxis des Bündnisses
Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung bestätigte gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (RND): “Die Bundestagsverwaltung hat derzeit im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß”. Spenden, die ursprünglich dem Verein zukamen, wurden später an die Partei überwiesen. Die Behörde sieht keine Hinweise darauf, “dass zwischen einem Geldgeber des Vereins und dem Verein eine Absprache dahingehend gegeben” habe, “einen bestimmten Geldbetrag im eigenen Namen (also im Namen des Vereins) an die Partei weiterzuleiten.”
Vorerst positive Bewertung mit Einschränkungen
Das vorläufige Prüfungsergebnis könnte sich jedoch in Zukunft noch ändern. Wie der Sprecher betonte, kann die Prüfung bei vorliegenden neuen Hinweisen “noch zehn Jahre lang wieder aufgenommen werden”. Anzuwenden wäre hier der Paragraf 25 des Parteiengesetzes, der Weiterleitungsspenden unzulässig macht, wenn es sich erkennbar um Spenden eines nicht genannten Dritten handelt.
Kritik und Forderung nach unabhängiger Prüfungsinstanz
Der Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland, Wolfgang Jäckle, beurteilt die Sachlage kritischer. “Die Verknüpfung des Vereins mit der Partei ist offenkundig”, so Jäckle gegenüber dem RND. Er sei der Meinung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um Weiterleitungsspenden handle. “Der Bundestagsverwaltung fehlen die Befugnisse für eine wirksame Kontrolle”, kritisierte er und forderte eine unabhängige Prüfungsinstanz, die sich um ähnliche Fälle kümmert.
Vor der Prüfung hat die Partei BSW laut Bundestagsverwaltung “Übersichten über die Zusammensetzung der Einnahmen des BSW-Vereins” übergeben, “ohne hierzu verpflichtet zu sein”. Daraus gehe hervor, “dass sich der Verein bei seiner Spendeneinwerbung und -vereinnahmung demonstrativ an den Regeln des Parteiengesetzes orientiert hat”.
✨ durch KI bearbeitet, .