Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat entschieden, den ehemaligen Landrat von Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), nach Abschluss der Untersuchungen zur Flutkatastrophe im Sommer 2021 nicht anzuklagen. Die Ermittlungen hatten sich auf den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen im Amt bezogen.
Einstellung des Verfahrens
Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler teilte dem SWR mit, dass am Nachmittag die Einstellung des Verfahrens bekanntgegeben und die Entscheidung ausführlich begründet werde: „Er [Pföhler] werde am Nachmittag die Einstellung des Verfahrens bekannt geben und die Entscheidung ausführlich begründen“. Mannweiler gab diese Erklärung ab, nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen gegen Pföhler abgeschlossen hatte.
Untersuchung der Flutkatastrophe
Die Ermittlungen gegen Jürgen Pföhler (CDU) drehten sich um die Frage, ob Warnungen an die Bevölkerung zu spät und nicht ausreichend erfolgt sind: „Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor wegen des Anfangsverdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen im Amt ermittelt“.
Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 hatte tragische Ausmaße, bei der insgesamt 135 Menschen ihr Leben verloren: „Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal waren im Sommer 2021 insgesamt 135 Menschen ums Leben gekommen.“ Diese katastrophalen Umstände führten zu umfangreichen Ermittlungen und Untersuchungen, die nun mit der Entscheidung der Staatsanwaltchaft Koblenz, Pföhler nicht anzuklagen, einen Schlusspunkt gefunden haben.
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