Amtsgericht Osnabrück / Foto: Köster
Das Amtsgericht Osnabrück hat den Inhaber einer Baufirma, wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte, hat der Verurteilte von 2017 bis 2019 seinen Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in der Baubranche gezahlt. Aufgefallen war dies durch einen Abgleich der aufgezeichneten Arbeitszeiten mit den Gehaltsunterlagen, wodurch Rückschlüsse auf die Höhe des ausbezahlten Lohnes gezogen werden konnten. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Abgaben in Höhe von rund 11.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.