(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Fraktionen fordern staatliche Unterstützung für Heizungsumbau.
Die geplante Förderung für den Heizungsumbau im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) könnte für Vermieter deutlich kleiner ausfallen als für andere Immobilieneigentümer. In einem Entschließungsantrag, über den die “Welt” berichtet, fordern die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine umfassende staatliche Unterstützung für neue Heizungen. Unter anderem solle es einen “Klima-Geschwindigkeitsbonus” für Eigentümer geben, die vorzeitig die Regeln des GEG erfüllen. Diesen Bonus sollten dem Papier zufolge jedoch nur selbstnutzende Immobilieneigentümer erhalten. Private Vermieter und Wohnungsgesellschaften würden demzufolge leer ausgehen. In der Wohnungswirtschaft stößt das auf massive Kritik.
Wohnungsunternehmen warnen vor Kapitalverlusten
“Die Bundesregierung sollte sich darüber im Klaren sein, dass Wohnungsunternehmen, vor allem auch solche mit günstig vermieteten Wohnungen, viel Eigenkapital für die Wärmewende werden investieren müssen”, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW. “Dieses Kapital fehlt dann für andere Maßnahmen, etwa für energetische Sanierungen oder Neubau. Es landet sprichwörtlich im Heizungskeller.” Die künftigen Zuschüsse sollen wie bisher über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fließen. Aktuell fördert der Staat etwa den Einbau einer neuen Wärmepumpe mit bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, plus fünf Prozent Bonus, wenn das Gerät mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet.
Höhere Förderung und Bonus für frühen Einbau
Im Entschließungsantrag schlagen die Ampel-Fraktionen nun eine um fünf Prozent höhere Grundförderung vor, plus Kältemittel-Bonus somit 35 Prozent. Zusätzlich solle es einen “Klima-Geschwindigkeitsbonus” von 20 Prozent geben für alle, die früher eine Wärmepumpe einbauen als im Heizungsgesetz vorgeschrieben, also etwa nicht erst im Falle einer Heizungshavarie. Der Bonus solle für Gas- und Ölheizungen gelten, die älter sind als 20 Jahre.