Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußert deutliche Kritik an dem von der EU geplanten Verbot von Amalgam-Füllungen ab 2025. Die KZBV argumentiert, es seien keine adäquaten Alternativmaterialien vorhanden und das Verbot würde die Versorgung bestimmter Patientengruppen erheblich erschweren.
Kritik an EU-Beschluss
Martin Hendges, der Vorstandschef der KZBV, äußerte gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”: “Ein Wegfall von Dentalamalgam wird die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren”. Laut Hendges existieren zurzeit keine Ersatzmaterialien, die mit “ausreichender Evidenz” für alle Arten von Zahnersatz hinterlegt sind.
Forderung nach weiterer Forschung
Hendges betonte zudem den Bedarf an weiterer Forschung, um den Wissensmangel in Bezug auf alternative Materialien zu beheben. Er stellte klar, dass Ergebnisse solcher Forschungen erst in einigen Jahren vorliegen könnten.
Keine Gesundheitsgefahren durch Amalgam
Die KZBV betrachtet Amalgam als sicher für die Patienten. “Bei fachgerechtem Einsatz gehen von Dentalamalgam keine Gesundheitsgefahren aus”, sagte Hendges, und ergänzte, dass auch Umweltgefahren in Deutschland praktisch ausgeschlossen seien, weil entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorhanden und umfangreich seien. Er betonte: “Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Amalgam der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff ist und in den allermeisten Fällen problemlos vertragen wird”.
Unverständliche Entscheidung der EU-Kommission
Hendges zeigte sich ferner verwundert über die Begründung der EU-Kommission für das Amalgam-Verbot, die neben Umweltaspekten auch gesundheitliche Gefahren nannte. Die Aufnahme von Quecksilber, einem Bestandteil von Amalgam, entspreche etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und sei nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich. Hendges führte aus: “Insofern ist es vollkommen unverständlich und fachlich falsch, dass die EU-Kommission das Amalgam-Verbot neben den Umweltaspekten auch mit gesundheitlichen Gefahren begründet.”
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