Vier Jahre nach der Einführung der Bonausgabepflicht in Deutschland wird von deutschen Finanzämtern die Kassengesetzgebung nur unzureichend umgesetzt. Die Folge sind unter anderem immense finanzielle Verluste und wachsende Unterschiede in der Prüfpraxis zwischen Bundesländern und Finanzämtern.
Mangelhafte Umsetzung der Kassengesetze
Gemäß einem Bericht des “Spiegel”, wird in Berlin in Bargeldbetrieben durchschnittlich nur alle 130 Jahre eine Kassen-Nachschau durchgeführt, andere Bundesländer prüfen sogar noch seltener. Die Deutsche Steuergewerkschaft und Kassenhersteller fordern dementsprechend eine verlässlichere Prüfpraxis. “Der Schaden könnte Schätzungen zufolge bis zu 70 Milliarden Euro im Jahr betragen”, so der “Spiegel”.
Zu wenige Kontrollen, zu lange Prüfzeiten
Eine Abfrage des “Spiegel” in allen Bundesländern zeigte, dass nur 11.717 Kontrollen im Jahr 2022 vorgenommen wurden, obwohl ursprünglich 187.667 Kassen-Nachschauen geplant waren. Zwar meldeten einige Bundesländer für 2023 wesentliche Steigerungen, doch das Ergebnis bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Zudem dauern die Prüfungen entgegen den Erwartungen zwischen 90 und 190 Minuten, anstatt der ursprünglich erhofften 30 Minuten.
Unzufriedenheit über Prüfpraxis und Meldepflicht
Praktiker beklagten große Unterschiede der Prüfpraxis zwischen verschiedenen Bundesländern und sogar zwischen verschiedenen Finanzämtern. Auch die seitens des Bundesfinanzministeriums ausgesetzte Meldepflicht für die kryptografisch gesicherten Kassenspeicher (Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE) trägt zur Unzufriedenheit bei.
Britik vom Bundesrechnungshof
Im Herbst 2023 warnte der Bundesrechnungshof in einem Zwischenbericht vor einer “Gefährdungslage für den gleichmäßigen Steuervollzug und die gleichen Marktverhältnisse”. Ein ähnliches Ergebnis kam auch der Rechnungshof in Sachsen im Januar zu. Das Bundesfinanzministerium hingegen zeigte sich mit der Umsetzung der Kassengesetze zufrieden.
Debatte um den Umfang der Kontrollen
Uneinigkeit herrscht in der Frage, ob die Kontrollen nur bei als besonders riskant eingestuften Betrieben durchgeführt oder ob sie wegen der “generalpräventiven Wirkung” breiter angewendet werden sollten. Eine Überprüfung der Kassensicherungsverordnung ist für das Jahr 2025 geplant.
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