In der Diskussion um Einsparungen im Gesundheitssystem fordert Kassenärztechef Andreas Gassen die komplette Streichung freiwilliger Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese „Nice to have“-Angebote dienten vor allem Marketingzwecken und müssten entfallen, wenn im Kernbereich der Versorgung gekürzt werde, argumentiert er. Das Einsparpotenzial beziffert er auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr.
Forderung nach Streichung freiwilliger Kassenleistungen
Kassenärztechef Andreas Gassen verlangt angesichts der Debatte um Einsparungen im Gesundheitssystem ein deutliches Umschichten der Mittel. „Wenn nicht genug Geld für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung da ist und gespart werden muss, sind `Nice to have`-Leistungen als Erstes zu streichen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisierte dabei den Umgang der gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Budgets. „Es kann doch nicht sein, dass Kassen die Vergütung für Leistungen, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden sind, kürzen wollen und gleichzeitig hohe Summen für werbewirksame Dinge bezahlen“, so Gassen mit Blick auf Forderungen der Kassen, die Honorare der Ärzte zu kappen. Das mögliche Einsparvolumen durch eine komplette Abschaffung bezifferte Gassen auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr.
Satzungsleistungen im Fokus der Kritik
Gassen bezieht sich auf die sogenannten Satzungsleistungen, die über das allgemeine Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen und von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind. Dazu zählen etwa die umstrittenen Behandlungsmethoden Homöopathie, Anthroposophie oder Phytotherapie. Zudem zahlen viele Krankenkassen Zuschüsse zu Gesundheitskursen oder für den Kauf von Fitnesstrackern.
Vorwurf des Missbrauchs für Werbezwecke
Den Kassen wird immer wieder vorgeworfen, mit solchen Angeboten, deren medizinischer Nutzen oft angezweifelt wird, Geld der Solidargemeinschaft für Werbezwecke einzusetzen. Gassen sieht in der vollständigen Streichung dieser freiwilligen Leistungen einen Ansatz, um Einsparungen zu erzielen, ohne den vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Leistungskatalog weiter zu belasten.
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