Angesichts sinkender Energiepreise im Großhandel ruft Kartellamtspräsident Andreas Mundt Verbraucher dazu auf, teure Verträge zu kündigen und Anbieter zu wechseln. Zudem fordert Mundt strengere Regulierungen für die Abrechnung von Fernwärmeverträgen, um den Verbraucherschutz sicherzustellen.
Rat zum Wechsel des Energieanbieters
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, rät Kunden angesichts stark gesunkener Großhandelspreise für Energie, zu teure Verträge zu kündigen. „Ich kann nur sagen: Wechseln, wechseln, wechseln bei einem teuren Strom- oder Gastarif, man spart dadurch viel Geld und erhöht gleichsam den Druck auf die Anbieter“, sagte er der „Rheinischen Post“. Mundt betonte dabei insbesondere, dass die Grundversorgungstarife häufig sehr teuer seien, während der Markt mittlerweile wieder viele günstige Angebote bereithalte.
Überprüfung von Anbieterpreisen
Mundt erläuterte weiter, warum das Kartellamt bei 57 Versorgern Prüfverfahren wegen eventuell zu hohen Preisen für Strom, Gas oder Fernwärme eingeleitet hat. „Es geht darum, diesen Unternehmen klarzumachen, dass ihre Preise aktuell auffällig hoch sind“, so Mundt. Sollte sich ein Missbrauch der staatlichen Entlastung ergeben, könnten Sanktionen und Rückzahlungen an den Bund verordnet werden.
Forderung nach klareren Regeln für Fernwärme
Zusätzlich zu seinen Ausführungen zur aktuellen Marktsituation äußerte Mundt seine Sorge über die Preisgestaltung in der Fernwärmeversorgung. „Man ist Kunde eines regionalen Monopolisten, damit liegt es auf der Hand, dass die Preissetzung strengen Vorschriften unterliegen muss“, erklärte er. Mundt forderte daher klarere Regeln für deren Abrechnung, um sicherzustellen, dass Verbraucher keinen Nachteil erfahren. Weiterhin müssten sich die Fernwärmepreise an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren.
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