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Startseite Deutschland & die WeltKarlsruhe: Berliner Beamtenbesoldung von 2008 bis 2020 verfassungswidrig
Deutschland & die Welt

Karlsruhe: Berliner Beamtenbesoldung von 2008 bis 2020 verfassungswidrig

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 19. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 19. November 2025
Bundesverfassungsgerichts / Foto: dts
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Die Besoldung der Berliner Landesbeamten ist über Jahre hinweg verfassungswidrig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für den Zeitraum von 2008 bis 2020 weitgehend für grundgesetzwidrig. Rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen verstoßen demnach gegen das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Der Berliner Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2027 neue, verfassungskonforme Regelungen schaffen.

Verstoß gegen das Alimentationsprinzip

Das Bundesverfassungsgericht stufte die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für den Zeitraum von 2008 bis 2020 am Mittwoch weitgehend als grundgesetzwidrig ein. Der Zweite Senat des Gerichts erklärte, dass rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen nicht mit dem Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar seien. Der Gesetzgeber in Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen.

Ausweitung der Prüfung durch das Gericht

Die Entscheidung basiert auf mehreren Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichts, die die Besoldung in verschiedenen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017 betrafen. Das Bundesverfassungsgericht erweiterte die Prüfung auf alle Besoldungsordnungen A und den gesamten Zeitraum bis Ende 2020. Die Richter stellten fest, dass die Besoldung in den meisten Fällen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung nicht sicherstellte und die Pflicht zur kontinuierlichen Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse verletzt wurde.

Prekaritätsschwelle und Armutsrisiko

Den Karlsruher Richtern zufolge verpflichtet das Alimentationsprinzip den Dienstherrn, Beamten einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren, um deren Unabhängigkeit zu sichern. Die Besoldung müsse mindestens die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, um ein reales Armutsrisiko zu vermeiden. Die festgestellte Unteralimentation könne nicht durch andere verfassungsrechtliche Erwägungen gerechtfertigt werden. Das Urteil könnte auch für andere Bundesländer Folgen haben, da weitere Klagen von Beamten erwartet werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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