Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), welches 2005 eingeführt wurde, soll reformiert und vereinfacht werden, um seiner zugedachten Funktion gerecht zu werden. Dies gab das zuständige Bundesjustizministerium unter Leitung von Marco Buschmann (FDP) bekannt.
Reform zur Vereinfachung und Straffung des Verfahrens
Marco Buschmann (FDP) und sein Bundesjustizministerium planen laut “Handelsblatt”, das Musterverfahrensgesetz zu vereinfachen und zu entfristen. Die bisherige Praxis habe sich als “deutlich zu kompliziert und langwierig” erwiesen, heißt es im Referentenentwurf zur Reform. Die Digitalisierung von Gerichtsakten für Musterverfahren, die ursprünglich für 2026 geplant war, soll nun bereits Anfang 2025 stattfinden.
Kritik an umständlicher Handhabung und lange Wartezeiten
Im Falle vieler Investoren, die wegen vermutlich falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen vor Gericht ziehen, kann ein Musterverfahren eingeleitet werden. Diese sind jedoch wegen vorgesehener Mindestfristen und der Vielzahl der Beteiligten oftmals langwierig. “Bis zum Beginn des eigentlichen Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht vergeht regelmäßig mehr als ein Jahr”, so der Referentenentwurf.
Effizientere Verfahrensführung durch Einbeziehung des Oberlandesgerichts
Um den Prozess effizienter und schneller zu gestalten, soll sich das Landgericht künftig sofort an das Oberlandesgericht (OLG) wenden, sobald in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen Musterverfahrensanträge gestellt werden. Das OLG wird dann autonom die zu klärenden rechtlichen Fragen formulieren und die inhaltliche Entscheidung treffen.
Reduzierung der Verfahrensbeteiligten
Die Reform sieht zudem eine Reduzierung der Verfahrensbeteiligten vor. Ein “Opt-in-Modell” soll eingeführt werden, bei dem nur diejenigen Beteiligte sind, die vom Oberlandesgericht in seinen Eröffnungsbeschluss einbezogen werden.
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