HASEPOST
 
HASEPOST

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird vereinfacht und entfristet

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), welches 2005 eingeführt wurde, soll reformiert und vereinfacht werden, um seiner zugedachten Funktion gerecht zu werden. Dies gab das zuständige Bundesjustizministerium unter Leitung von Marco Buschmann (FDP) bekannt.

Reform zur Vereinfachung und Straffung des Verfahrens

Marco Buschmann (FDP) und sein Bundesjustizministerium planen laut “Handelsblatt”, das Musterverfahrensgesetz zu vereinfachen und zu entfristen. Die bisherige Praxis habe sich als “deutlich zu kompliziert und langwierig” erwiesen, heißt es im Referentenentwurf zur Reform. Die Digitalisierung von Gerichtsakten für Musterverfahren, die ursprünglich für 2026 geplant war, soll nun bereits Anfang 2025 stattfinden.

Kritik an umständlicher Handhabung und lange Wartezeiten

Im Falle vieler Investoren, die wegen vermutlich falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen vor Gericht ziehen, kann ein Musterverfahren eingeleitet werden. Diese sind jedoch wegen vorgesehener Mindestfristen und der Vielzahl der Beteiligten oftmals langwierig. “Bis zum Beginn des eigentlichen Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht vergeht regelmäßig mehr als ein Jahr”, so der Referentenentwurf.

Effizientere Verfahrensführung durch Einbeziehung des Oberlandesgerichts

Um den Prozess effizienter und schneller zu gestalten, soll sich das Landgericht künftig sofort an das Oberlandesgericht (OLG) wenden, sobald in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen Musterverfahrensanträge gestellt werden. Das OLG wird dann autonom die zu klärenden rechtlichen Fragen formulieren und die inhaltliche Entscheidung treffen.

Reduzierung der Verfahrensbeteiligten

Die Reform sieht zudem eine Reduzierung der Verfahrensbeteiligten vor. Ein “Opt-in-Modell” soll eingeführt werden, bei dem nur diejenigen Beteiligte sind, die vom Oberlandesgericht in seinen Eröffnungsbeschluss einbezogen werden.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion