Am Montag (09.10.) hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Kurier-, Express- und Paketbranche kontrolliert. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von Sendungen aller Art.
Prüfgegenstand waren die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, illegale Ausländerbeschäftigung sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen.
145 Personen überprüft
Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 56 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta, Nienburg und Diepholz unterwegs und haben 145 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Nach vorläufigen Ergebnissen gab es 18 Sachverhalte, die weitere Prüfungen erfordern.
Gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen?
Konkret handelt es sich dabei in 15 Fällen um Anhaltspunkte, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. In einem Fall besteht die Vermutung, dass der Mindestlohn nicht eingehalten wurde. Darüber hinaus wurden in zwei weiteren Fällen die Ermittlungen aufgenommen, in denen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Beschäftigungsverhältnisse von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigungen ausgeübt wurden. Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden jetzt weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Wichtige Aufgabe des Zolls
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch um-fangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.