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Startseite Deutschland & die WeltKabinettsbeschluss zur Kommunalentschuldung: Grundgesetzänderung geplant
Deutschland & die Welt

Kabinettsbeschluss zur Kommunalentschuldung: Grundgesetzänderung geplant

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Januar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Januar 2025
Sitzung des Bundeskabinetts am 04.12.2024 / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundeskabinett plant, Ende kommender Woche einen Gesetzentwurf zur Übernahme kommunaler Altschulden zu beschließen. In der letzten Sitzungswoche dieser Wahlperiode sollen Bundestag und Bundesrat darüber beraten, wie die Staatsministerin im Kanzleramt, Sarah Ryglewski (SPD), der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe) mitteilte.

Geplanter Beschluss im Umlaufverfahren

Sarah Ryglewski</strong erklärte weiter: "Wir wollen den Gesetzentwurf Ende kommender Woche per Umlaufverfahren im Kabinett beschließen, mit dem Ziel, ihn in der letzten Januarwoche im Plenum des Deutschen Bundestages zu beraten. Dann könnte das Verfahren noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden."

Notwendige Grundgesetzänderung

Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) hatte unlängst einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Grundgesetzänderung vorsieht. Für diese Änderung benötigt die Bundesregierung die Zustimmung der Union, da Verfassungsänderungen nur mit Zweidrittelmehrheiten in beiden Häusern möglich sind. Die Verfassung schließt die Schuldenübernahme durch den Bund bisher aus, da die Länder für ihre Kommunen zuständig sind. „Wir wollen im Grundgesetz die Möglichkeit schaffen, dass der Bund einmalig die Hälfte der Altschulden von überschuldeten Kommunen eines Bundeslandes übernimmt. Jedes Land kann selbst entscheiden, ob es diese Möglichkeit nutzen möchte“, erläuterte die Staatsministerin.

Risiko nach der Bundestagswahl

Die betroffenen Länder sollen die andere Hälfte der Schulden übernehmen. Ryglewski erklärte: „Wir haben uns auch deshalb entschieden, diesen Gesetzentwurf jetzt vorzulegen, weil das Risiko besteht, dass nach der Wahl die demokratischen Parteien möglicherweise keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit mehr haben. Deshalb finden jetzt auf allen Ebenen Gespräche mit den Ländern und mit Union und FDP statt.“ Sie betonte, dass die Grundgesetzänderung keine künftige Bundesregierung binden würde, sondern lediglich die Möglichkeit geschaffen werde, überschuldete Kommunen zu entlasten.

Die Altschuldenübernahme durch den Bund würde die gesamtstaatliche Schuldenbremse nicht beeinflussen, da nur Schulden umgebucht würden. Ryglewski erklärte: „Insgesamt belaufen sich die Altschulden der Kommunen auf etwa 31 Milliarden Euro, das wären 15,5 Milliarden für den Bund. Für diese Summe müsste der Bund dann Zins und Tilgung leisten, dies wäre dann natürlich haushaltsrelevant.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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