Die Bundesregierung hat einen Schritt zur teilweisen Legalisierung von Cannabis gemacht, mit Beschränkungen für den Verkauf und den Eigenanbau.
Teilweise Legalisierung von Cannabis
Die Bundesregierung hat grünes Licht für die teilweise Legalisierung von Cannabis gegeben. Nach dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt werden.
Regelungen für den Verkauf
Auch der Verkauf soll teilweise legalisiert werden, allerdings nur über sogenannte “Cannabis Social Clubs”. Diese nicht-gewinnorientierten Vereinigungen sollen unter “engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen” gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Die Abgabe des geernteten Cannabis ist dabei ausschließlich an Mitglieder erlaubt. Maximal sollen 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat sowie höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat abgegeben werden dürfen.
Abgabe an Heranwachsende und zukünftige Pläne
Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren wird demnach begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts. Der ursprünglich vorgesehene Verkauf in lizenzierten Geschäften ist noch kein Teil der jetzt beschlossenen Regierungspläne. Er soll später im Rahmen eines weiteren Gesetzentwurfs in regionalen Modellprojekten erlaubt werden. Diese sollen zunächst auf fünf Jahre befristet sein, in denen die Folgen der Legalisierung wissenschaftlich aufgearbeitet werden sollen.