(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesregierung verschärft Regelungen für ehrenamtliche Richter.
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Richtergesetz zu ändern, um die Regelungen für ehrenamtliche Richter zu verschärfen. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass ehrenamtliche Richter jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Zweifel an der Verfassungstreue einer Person sollen dazu führen, dass sie nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden kann. Darüber hinaus wird klargestellt, dass auch ein späteres Verhalten während der Amtszeit zur Abberufung führen kann.
Pflicht zur Verfassungstreue gesetzlich verankert
Die Pflicht zur Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richtern, die bereits in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist, soll nun gesetzlich verankert und als zwingende Regelung ausgestaltet werden. Ein neuer Artikel im Deutschen Richtergesetz (DRiG) wird eingefügt, um sicherzustellen, dass nur Personen zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, die jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.
Klarstellung zur Abberufung bei Zweifeln an Verfassungstreue
Um sicherzustellen, dass auch ein späteres Verhalten während der Amtszeit zur Abberufung führen kann, erfolgt eine weitere Klarstellung. Es wird verdeutlicht, dass es für die Frage der Abberufung nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die betroffene Person Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lässt. Damit wird sichergestellt, dass ehrenamtliche Richter während ihrer Amtszeit stets die Verfassungstreue wahren müssen.
Versetzung in den Ruhestand und Disziplinarverfahren nebeneinander möglich
Mit dem neuen Gesetzentwurf wird auch klargestellt, dass die Versetzung hauptamtlicher Richter in den Ruhestand und ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen eines Dienstvergehens nebeneinander durchgeführt werden können. Dies soll dazu beitragen, dass ein funktionierender Rechtsstaat gewährleistet ist und das Vertrauen der Bürger in eine unabhängige Justiz gestärkt wird.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte die Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaats für eine funktionierende Gesellschaft. Vertrauen in eine unabhängige Justiz, die ihre Entscheidungen im Einklang mit dem Grundgesetz trifft, sei entscheidend. Die geplanten Änderungen sollen dazu beitragen, dieses Vertrauen zu stärken und sicherzustellen, dass ehrenamtliche Richter jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.