Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) hat im Zuge der Debatte über das geplante Heizungsgesetz stärkere Regelungen zum Schutz von Mietern vor steigenden Kosten angekündigt. Die geplante Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes soll nach ihren Worten den Mieterschutz ausdrücklich in den Mittelpunkt stellen und parallel zur Heizungsnovelle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden.
Gebäudemodernisierungsgesetz soll Mieterschutz stärken
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, dass im Rahmen des geplanten Heizungsgesetzes auch Maßnahmen für einen wirksamen Schutz von Mietern vor Kostensteigerungen vorgesehen seien. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in konkrete gesetzliche Regelungen zu überführen", sagte Hubig der "Rheinischen Post" (Samstag).
"Klar ist: Dieses Gesetz wird ausdrücklich für Mieterschutz stehen", so die Ministerin laut "Rheinischer Post". "Mehr als die Hälfte der Menschen in unserem Land lebt zur Miete. Sie müssen vor überhöhten Nebenkosten geschützt werden", betonte Hubig gegenüber der Zeitung. Es könne nicht sein, dass Mieter die steigenden Energiekosten allein tragen. Heizen dürfe "nicht zur Kostenfalle werden", mahnte die SPD-Politikerin in der "Rheinischen Post".
Änderungen bei Heizvorgaben in Neubauten
Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz sehen vor, die Vorgabe von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energieträgern bei Heizungen in Neubauten abzuschaffen. Stattdessen soll für neue Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben werden, dass sie einen wachsenden Anteil an Biogas oder synthetischen Treibstoffen verbrennen.
Kritiker befürchten Nachteile für den Klimaschutz und zusätzliche Belastungen für Mieter, da diese keinen Einfluss auf die Wahl der Heizung in Gebäuden haben und Biogas und synthetische Kraftstoffe deutlich teurer sind als fossile.
Weiteres Verfahren in der Bundesregierung
Bis Ostern soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz ins Kabinett einbringen. Geplante Regelungen für den Mieterschutz sollen zeitgleich mit der Heizungsnovelle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten werden.
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