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Startseite Deutschland & die WeltJustizminister warnt vor voreiligen AfD-Verbotsverfahren
Deutschland & die Welt

Justizminister warnt vor voreiligen AfD-Verbotsverfahren

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. Mai 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. Mai 2024
Marco Buschmann (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Im Anschluss an das AfD-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster warnte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor voreiligen Hoffnungen auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD, während andere Politiker das Urteil als Bestätigung ihrer Ansichten über die Partei wahrnahmen. Der frühere Hamburger Justizsenator und Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Till Steffen, fordert unterdessen eine gründliche Prüfung eines AfD-Verbotsantrags.

Warnung vor falschen Hoffnungen

Marco Buschmann(FDP), Bundesjustizminister, hat im Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben) vor überstürzten Erwartungen an ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt. Das Urteil ebne laut Buschmann „nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD“. Weiterhin betonte der FDP-Politiker die Wichtigkeit des politischen Kampfes gegen rechtspopulistische Parteien und stellte klar: „Das sollte der Anspruch der seriösen Demokraten bleiben.“

Unterstützung des Urteils

Buschmann äußerte zugleich seine Zustimmung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und betonte den schützenden Charakter des demokratischen Rechtsstaates: „Unser demokratischer Rechtsstaat ist kein stehendes Ziel, das von Extremisten wund geschossen werden kann. Stattdessen verfügt er über die rechtlichen Instrumente, sich vor denjenigen Parteien zu schützen, die die Wertentscheidungen unserer Verfassung mindestens in Teilen ablehnen.“

Aufforderung zur Prüfung eines Verbotsverfahrens

Till Steffen, der frühere Hamburger Justizsenator und Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt in Richtung eines möglichen Verbotsverfahrens und fordert eine gründliche Prüfung des Falls: „Das Urteil ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Materialsammlung, die es für die Prüfung eines AfD-Verbotsantrags braucht“, so Steffen gegenüber T-Online.

Kritik an der AfD

Der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), äußerte im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ scharfe Kritik an der AfD und bezeichnete sie als „unwählbar“. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster habe bestätigt, dass die AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet werden dürfe. Castellucci sieht die AfD auf einem radikalen Weg: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie bundesweit als ‚gesichert rechtsextrem‘ eingestuft ist“, warnte der SPD-Politiker und fügte mit Blick auf die AfD hinzu: „Sie steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.“ Sie sei für Demokraten und Deutschland „unwählbar“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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