Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Reform des Gesetzes über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung mit dem Ziel, die Machenschaften rund um Schrottimmobilien effektiv zu bekämpfen. Ein von ihm vorgestellter Gesetzesentwurf sieht vor, die Ausbeutung dieser Immobilien durch skrupellose Geschäftspraktiken zu unterbinden.
Neue Maßnahmen gegen Schrottimmobilien-Mafia
Im Mittelpunkt der geplanten Reform steht ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Dazu erläuterte der Bundesjustizminister Marco Buschmann : “Skrupellose Geschäftsleute ersteigern Problemhäuser, quartieren unter teils erbärmlichen Bedingungen Menschen mit Migrationsbezug dort ein und quetschen damit die Immobilien aus wie eine Zitrone – ohne je den geschuldeten Preis zu bezahlen”. Der Entwurf sieht vor, dass den Gemeinden erlaubt werden sollte, dem Käufer die Immobilie vorübergehend zu entziehen. Dies soll dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, ohne diese zu bezahlen.
Änderungen im Zwangsversteigerungsprozess
Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass der Käufer die Immobilie erst verwalten oder vermieten kann, wenn er sein Gebot der Zwangsversteigerung vollständig bezahlt hat. Bisher erfordert das Gesetz lediglich eine Sicherheitsleistung, die nur einen Bruchteil des Kaufpreises ausmacht. Trotzdem dürfen die Besitzer die Wohnungen bereits vermieten und kassieren in vielen Fällen hohe Mieten, weit über dem Marktniveau. Die Bundesregierung spricht in diesem Zusammenhang von “erheblichen Gewinnen”, die betrügerische Käufer erzielen.
Erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität
Minister Buschmann zeigte sich entschlossen, dem Problem entgegenzuwirken und betonte: “Ich setze mich sehr für dieses Gesetz ein – weil ich aus meiner Heimat Gelsenkirchen weiß, wie sehr Kommunen unter der Schrotthausmafia leiden”. Er fügte hinzu, die Lebensqualität in ganzen Nachbarschaften leide unter den Praktiken krimineller Käufer. Immer wieder gibt es Berichte über absichtlich heruntergewirtschaftete Wohnhäuser und die Beschwerden der Anwohner über die dadurch entstehenden Zustände. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am nächsten Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
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