Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day plädieren mehrere Landesjustizminister für eine Kehrtwende im Jugendstrafrecht. Für 18- bis 20-Jährige soll künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht gelten. Berlin und Sachsen treiben Reformen voran.
Badenberg plant Bundesratsinitiative
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plädiert „für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige“. Das Jugendstrafrecht soll in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen. Der Gesetzgeber unterstelle Volljährigen die volle Geschäftsfähigkeit, so Badenberg. Zudem könnten sie durch ihr Wahlrecht über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden. Dass bei volljährigen Tätern unter 21 in Fällen schwerer Kriminalität dennoch meist Jugendstrafrecht gelte, halte sie für überholt.
Badenberg kündigte eine Bundesratsinitiative an, die mehrere Rechtsänderungen umfassen soll. Dazu gehört eine Reform der Regeln für heranwachsende Straftäter im Jugendgerichtsgesetz. Zudem will sie das Verbreiten von IS-Propaganda schärfer bestrafen. Bei Staatsschutzdelikten sollen künftig die Staatsschutzkammern der Landgerichte zuständig sein – auch bei jugendlichen oder heranwachsenden Beschuldigten.
Sachsens Justizministerin fordert Umkehr
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert eine „Umkehr“ der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht. Der Fall mache deutlich, dass man beim Jugendstrafrecht dringend handeln müsse, sagte die CDU-Politikerin der „Welt am Sonntag“. Die aktuellen Regelungen würden der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter oft nicht mehr gerecht.
Zwar bleibe der Erziehungsgedanke beim Umgang mit jungen Straftätern "richtig und wichtig", so Geiert. Er dürfe aber nicht dazu führen, dass notwendige und konsequente Reaktionen des Rechtsstaats ausblieben oder unnötig bürokratisch erschwert würden. Für Heranwachsende solle künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten, Jugendstrafrecht müsse die begründungsbedürftige Ausnahme sein.
Vorschläge, nur bei sogenannten "Gefährder" Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnte Geiert ab. Eine grundsätzliche Reform sei nachhaltiger. Der Begriff sei zudem nicht im Strafgesetzbuch verankert. Zudem gebe es einen strukturellen Anstieg schwerer Jugendkriminalität, auf den der Gesetzgeber reagieren müsse.