(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf zur Regelung des Einsatzes von V-Leuten vor.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Einsatzes von V-Leuten der Polizei zur Strafverfolgung vorgelegt. Laut dem „Spiegel“ wurde der Entwurf letzte Woche dem Bundesinnenministerium zur Abstimmung übergeben. Der Referentenentwurf aus dem Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) sieht Änderungen in der Strafprozessordnung vor. Die Arbeit der Informanten soll fortlaufend gerichtlich kontrolliert werden und es sollen striktere Vorgaben für die Dauer und Bezahlung von V-Mann-Einsätzen gelten. Zukünftig dürfen Personen höchstens fünf Jahre lang als Polizeispitzel arbeiten und finanziell nicht von Geldzahlungen der Behörden abhängig sein. Um die Identität der Informanten zu schützen, sollen Aussagen vor Gericht mithilfe einer „audiovisuellen Vernehmung“ und entsprechenden Verfremdungen möglich sein. Mit der Reform würde die Ampel eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke schließen. Während es für V-Leute des Verfassungsschutzes strenge Regeln gibt, arbeiten Informanten der Polizei noch immer ohne eine eigene gesetzliche Grundlage.
Spannungen innerhalb der Regierung möglich
Der Vorstoß des Bundesjustizministeriums könnte in den nächsten Monaten zu Spannungen innerhalb der Regierung führen. Obwohl sich die Ampel im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf eine Reform des V-Mann-Wesens geeinigt hat, befürchten mit dem Vorgang vertraute Beamte, dass Druck aus den Polizeibehörden und aus dem eigenen Haus Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zusetzen könnte.