Juso-Chef fordert Entzug des Wahlrechts für Björn Höcke der AfD

Philipp Türmer, der Chef der Jusos (SPD-Jugendorganisation), fordert den Entzug des Wahlrechts für den in Thüringen als Spitzenkandidat der AfD antretenden Björn Höcke, welcher vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. Türmer argumentiert mit der Möglichkeit der Verwirkung von Grundrechten nach Artikel 18 des Grundgesetzes und plädiert zudem für Einschränkungen bei der Parteienfinanzierung und Verbote von extremistischen Vereinen im Umfeld der AfD.

Entzug des Wahlrechts

Philipp Türmer, der Juso-Chef, drängt auf scharfe Maßnahmen gegen die AfD und insbesondere gegen Björn Höcke. “Es ist absolut richtig, dass die AfD gerade nach den Correctiv-Recherchen jetzt die volle Widerstandskraft unseres Rechtsstaats spüren muss”, sagte Türmer dem “Tagesspiegel”. “Der Nazi Björn Höcke bewirbt sich seit Jahren initiativ darum, dass diese Paragrafen mal an ihm angewendet werden”, fügte er hinzu.

Grundrechtsverwirkung

Türmer verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Möglichkeit bietet, das aktive und passive Wahlrecht zu verwirken. Ein solcher Schritt ist im Artikel 18 des Grundgesetzes vorgesehen, der historisch auf die Erfahrung des Nationalsozialismus zurückgeht. Allerdings wurde dieser Paragraf bisher noch nie erfolgreich angewandt.

Unterstützung für Petition

Bis Dienstagmittag waren auf der Petitionsplattform “Campact” mehr als eine Million Unterschriften für den Vorstoß eingegangen, Björn Höcke unter anderem die Teilnahme an Wahlen zu versagen. Als einer der ersten Politiker unterstützt Türmer diese Initiative.

Zweifel an Parteiverbotsverfahren

Türmer äußert Skepsis gegenüber einem Verbot der gesamten AfD-Partei. “Ein Verbotsverfahren dauert dagegen extrem lange und wir hätten nur einen Versuch. Dieser muss deshalb perfekt vorbereitet sein,” argumentierte er.

Verfassungsschutz und Rechtssicherheit

Türmer räumt ein, dass es aktuell unklar ist, ob die politische Einschätzung der AfD als verfassungsfeindliche Partei rechtssicher bewiesen werden kann. Im Februar entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster darüber, ob der Verfassungsschutz die AfD als extremistischen Verdachtsfall einstufen darf.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion