Einen Tag vor der Abstimmung des Asyl-Pakets der Ampel-Koalition im deutschen Bundestag warnen Juristen vor einer möglichen unbeabsichtigten Kriminalisierung der Rettung von alleinreisenden Minderjährigen im Mittelmeer. Laut neuen Rechtsgutachten könnten sich die geplanten Verschärfungen des Schleuserparagrafen auch auf Seenotrettung ausdehnen.
Mögliche Auswirkungen der Asylgesetzgebung
Nach Angaben der Juristen wurde eine potenzielle Problemstelle innerhalb der geplanten Gesetzesverschärfung offenbar übersehen. “Es wurde offenbar übersehen, dass durch einen Verweis auf einen anderen Absatz des Gesetzes der spezielle Fall der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf dem Seeweg weiterhin von der Ausweitung der Strafbarkeit erfasst wäre”, sagte Professor Aziz Epik, Juniorprofessor für Internationales Strafrecht an der Universität Hamburg, im Gespräch mit dem “Tagesspiegel”.
Kritik an der erweiterten Strafbarkeit
Ähnliche Bedenken äußerte David Werdermann, Rechtsanwalt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, in seinem Gutachten. “Diesen Qualifikationstatbestand erfüllt nach dem Änderungsantrag auch, wer (uneigennützig) wiederholt oder zugunsten von mehreren unbegleiteten Minderjährigen handelt”, so Werdermann.
Forderung nach politischen Konsequenzen
Die geplanten Gesetzesänderungen riefen auch Proteste von politischer Seite hervor. Katharina Stolla, Sprecherin der Grünen Jugend, forderte die Ablehnung des Gesetzes. “Das Gesetz darf weder am Donnerstag noch sonst irgendwann beschlossen werden”, sagte sie der Zeitung. Sie kritisierte das Gesetzesvorhaben als “unmenschlich”. “Das muss man sich mal vorstellen. Menschen, die Kinder vor dem Ertrinken retten, unter Strafe zu stellen, ist skandalös und unverschämt”, so Stolla.
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