Angesehene Juristen sind der Meinung, dass die so genannten “RAF-Rentner” im Falle einer freiwilligen Stellung nicht mit lebenslanger Haft rechnen müssten. Der Hamburger Strafrechtler Johann Schwenn und der ehemalige Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster halten es sogar für möglich, dass die Bewährungsstrafe nur wenige Jahre betragen könnte.
Mögliche Urteile für “RAF-Rentner”
Den sogenannten “RAF-Rentnern” wird von der Staatsanwaltschaft Verden eine Reihe von Raubstraftaten vorgeworfen, die sie seit 1999 begangen haben sollen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es wurde vorgeschlagen, dass diese Personen, sollten sie sich stellen, nicht mit lebenslanger Haft rechnen müssen.
Johann Schwenn, ein Hamburger Strafrechtler, gab in einem Interview mit dem “Spiegel” zu bedenken: “In Anbetracht der Vorwürfe liegt es nicht mal fern, dass sie nur wenige Jahre verbüßen müssten.” Schwenn stellte auch die Möglichkeit in Aussicht, dass die Justiz auf Untersuchungshaft verzichten könnte.
Vorteile einer freiwilligen Stellung
Darüber hinaus argumentierte der ehemalige Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster, dass eine freiwillige Stellung der Gesuchten dem Staat nutzen würde, da es zu keinen weiteren Überfällen kommen würde. Er führte aus: “Der Staat würde profitieren, weil es keine weiteren Überfälle mehr gäbe. Daher wäre auch eine überschaubare Haftstrafe möglich.”
Allerdings muss bei den Überfällen, die den “RAF-Rentnern” zur Last gelegt werden, auch berücksichtigt werden, dass es zu Schüssen gekommen sein soll und somit auch der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum steht. Die Ermittlungen gegen die Gesuchten, die der linksterroristischen RAF angehört haben sollen und sich 1998 auflöste, sind weiterhin in vollem Gange. Die Ermittler haben den Fahndungsdruck zuletzt mit öffentlichen Aufrufen erhöht.
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