Jens Rommel, ein erfahrener Jurist mit verschiedenen Positionen im Rechtsstaat, wurde zum neuen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte die zunehmende Bedeutung dieses Amts angesichts der aktuellen Bedrohungen für die freiheitliche Demokratie.
Ernennung des neuen Generalbundesanwalts
Jens Rommel wurde vom Bundespräsidenten zum neuen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt, wie das Bundesjustizministerium berichtet. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der Rommel vorgeschlagen hatte, hob die breite Erfahrung des Juristen hervor und sagte: „als Richter am Bundesgerichtshof, als Staatsanwalt und als Leiter der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen“.
Wachsende Bedeutung des Amtes
Buschmann betonte dabei die wachsende Bedeutung des Amtes des Generalbundesanwalts. „Unsere freiheitliche Demokratie hat Feinde, denen wir entschieden und wirkungsvoll begegnen müssen: streng mit den Mitteln des Rechts“, so der Bundesjustizminister.
Vorherige Positionen Rommels
Rommel diente vor seiner Ernennung als Richter am Bundesgerichtshof und war dort dem 4. Strafsenat zugewiesen. Darüber hinaus wurde ihm vier Jahre lang die Aufgabe eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen. Zwischen 2015 und 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.
Der Vorgänger von Rommel, Peter Frank, wurde im Dezember 2023 zum Richter am Bundesverfassungsgericht ernannt.
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