Vier Mitglieder der Jungen Union (JU) Nordrhein-Westfalen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Ausstiegsgesetz aus der Kernkraft. Sie argumentieren, dass die Abschaltung der Kernkraftwerke, welche als klimafreundliche Energiequelle gelten, gegen die Pflicht zum Klimaschutz und den Schutz der Freiheit künftiger Generationen verstößt.
Klage gegen den Kernkraftausstieg
Kevin Gniosdorz, Rafael Sarlak, Katharina Kotulla und Tim Knopff, Mitglieder der Jungen Union (JU) Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Michael Kotulla, Direktor des Instituts für Umweltrecht an der Universität Bielefeld, haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das Ende der Nutzung der Kernkraft eingereicht. Diese Information bestätigte das Bundesverfassungsgericht laut „Welt“.
Die Vorwürfe der Jungen Union
Die Beschwerdeführer geben an, die Bundesregierung hätte „aus rein ideologischen Gründen“ nicht die Grundsatzentscheidung zum Ausstieg aus der Kernkraft aus dem Jahr 2011 nach Abschluss des Pariser Klimaabkommens oder spätestens nach der Energiekrise im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die gesamte Ukraine überdacht. Sie richten ihre Beschwerde explizit gegen das geänderte Atomgesetz mit dem Ausstieg aus der Kernkraft zum 15. April 2023 und weitere Gesetze zur Energiewirtschaft.
JU-Landeschef Gniosdorz kritisierte: „Die Abschaltung der klimafreundlichen Kernkraftwerke sorgt für einen eklatanten CO2-Mehrausstoß. Die Ampel produziert lieber dreckigen Kohlestrom, als auf eigenen emissionsarmen Strom aus Kernenergie zu setzen.“ Er fügte hinzu: „Neben dem Klima belastet die Ampel zudem unsere Gesundheit, und sie schränkt die Handlungsmöglichkeiten unserer sowie nachfolgender Generationen ein. Deshalb reichen wir Verfassungsbeschwerde ein.“
Das Ziel der Klage
Die JU-Mitglieder hoffen, dass ihre Verfassungsbeschwerde dazu führt, dass die Ampel-Bundesregierung ihre Energiepolitik überdenkt. Die Bundesregierung müsse laut Beschwerdeführer „die Risiken der Nutzung der Kernkraft zu den unvermeidlichen Konsequenzen des Unterlassens der Nutzung ins Verhältnis setzen und eine wissenschaftlich fundierte Abwägung treffen, ob die Risiken der Kernkraftwerke so groß sind, dass man dafür zwingend über die nächsten Jahre Millionen Tonnen CO2 ausstoßen muss“. Sie schlagen vor, hierfür eine wissenschaftliche Kommission einzusetzen.
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