Jugendärzte in Deutschland warnen vor den möglichen negativen Auswirkungen der geplanten Legalisierung von Cannabis auf die Gesundheit von Minderjährigen.
Jugendschutz und Cannabis-Legalisierung.
Deutschlands Jugendärzte haben ihre Befürchtung bekräftigt, die geplante Cannabis-Legalisierung könne zu Gesundheitsschäden bei Minderjährigen führen. „Dass der Jugendschutz zentrales Element des Gesetzes sei, erscheint uns angesichts eines deutlich ausgeweiteten Marktes und der Normalisierung von Cannabiskonsum in aller Öffentlichkeit wie eine Alibi-Aussage“, sagte Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Angemahnte Nachbesserungen und Kritik
Fischbach fügte hinzu: „Der Gefahr, dass junge Menschen, deren Gehirne noch nicht ausgereift sind, durch Cannabis-Konsum Gesundheitsschäden erleiden, wird nicht hinreichend begegnet. Herr Lauterbach muss konkret beantworten, wie er die jungen Menschen schützen will. Das steht noch aus.“ Erst vor wenigen Tagen hatten Fachverbände von Jugendärzten und -Psychiatern in einer gemeinsamen Erklärung Nachbesserungen beim Jugendschutz angemahnt, ein Ministeriumssprecher hatte die Kritik jedoch zurückgewiesen.
Warnhinweise und Zugang für Minderjährige
Es sei aber „eindeutig zu wenig“, durch Hinweise auf Websites oder eine Kampagne vor den Gefahren durch Cannabis zu warnen, so Fischbach. Er fragte: „Wie soll verhindert werden, dass Minderjährige an den Stoff kommen, den sich Erwachsene legal im Anbau-Club abholen? Wenn dann in einem zweiten Schritt auch noch die kommerziellen Geschäfte kommen, müssen wir befürchten, dass viele über 18-Jährige ihre Drogen an Jugendliche verkaufen, um so ihre Sucht zu finanzieren.“
Frühintervention statt Strafe
Grundsätzlich seien die Jugendärzte nicht dagegen, Cannabis aus der Schmuddelecke zu holen, erklärte BVKJ-Präsident Fischbach. Und Jugendliche, die konsumieren, sollten ohnehin nicht bestraft werden, sondern ihnen sollte mit geeigneten Frühinterventionsprogrammen geholfen werden. Trotzdem betonte er: „Aber wir sehen den Jugendschutz in Gefahr, allen anders lautenden Beteuerungen zum Trotz.“