(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Journalisten klagen gegen Telefonüberwachung bei Klimaaktivisten.
Drei betroffene Journalisten haben gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen (RSF) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) einen Antrag auf Überprüfung der Telefonüberwachung bei den Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ beim Amtsgericht München eingereicht. Ziel ist es festzustellen, ob die Abhörmaßnahmen verhältnismäßig und somit rechtmäßig waren, teilte RSF mit. Vor zwei Wochen hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaft München monatelang zahlreiche Gespräche der Aktivisten mit Journalisten abgehört haben soll. Die Ermittler sollen einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht haben, der als offizielles Pressetelefon der „Letzten Generation“ beworben wurde. Laut den Ermittlern gingen auf diesem Anschluss fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern ein.
Fortgesetzte Überwachung und Abhörmaßnahmen
Die Überwachung des Pressetelefons soll laut Bericht fortgeführt worden sein. Gleichzeitig haben die Ermittler auch weitere Telefone der Aktivisten ins Visier genommen, darunter die individuellen Handys einiger führender Personen. Die Abhörmaßnahmen wurden offenbar aufgrund von Gerichtsbeschlüssen durchgeführt. Das Belauschen von Gesprächen mit Journalisten ist nicht grundsätzlich verboten, jedoch gelten dafür besonders hohe Hürden gemäß der Strafprozessordnung. Die Ermittler müssen die Pressefreiheit gegen die Strafverfolgung sorgfältig abwägen. Es wird bezweifelt, ob dies in diesem Fall geschehen ist. Die ausführlichen Beschlüsse des Amtsgerichts München erwähnen die Problematik der Pressefreiheit angeblich mit keinem Wort, so die SZ.
Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Überwachung
Die Klage der betroffenen Journalisten und der Unterstützung von RSF und GFF werfen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Telefonüberwachung bei den Klimaaktivisten auf. Die Tatsache, dass die Ermittler Gespräche mit Journalisten abgehört haben, wirft Fragen zur Pressefreiheit auf. Gemäß der Strafprozessordnung müssen die Ermittler die Pressefreiheit gegen die Strafverfolgung abwägen. Es wird jedoch angezweifelt, ob dies in diesem Fall ausreichend geschehen ist. RSF und GFF setzen sich für die Wahrung der Pressefreiheit ein und unterstützen die betroffenen Journalisten in ihrem Antrag auf Überprüfung der Telefonüberwachung. Es bleibt abzuwarten, wie das Amtsgericht München über den Fall entscheiden wird.