In einer gemeinsamen Anstrengung haben der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachung des Pressetelefons der Umweltaktivisten „Letzte Generation“ eingereicht. Die Organisationen betonen die Notwendigkeit, die Pressefreiheit zu schützen.
Pressefreiheit in Gefahr
Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben sich zusammengetan, um gegen die Überwachung des Pressetelefons der Umweltaktivisten, der sogenannten „Letzten Generation“, vorzugehen. Die Pressefreiheit sei bedroht und müsse durch das Bundesverfassungsgericht geschützt werden, erklärten sie gemeinsam.
Vorherige Klagen erfolglos
Bereits in der Vergangenheit hatte das Trio versucht, gegen die Überwachungsaktionen vorzugehen. Sie reichten Klagen beim Amtsgericht und Landgericht in München ein, welche jedoch erfolglos blieben. Die Begründung der Gerichte war, dass eine „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ durch Aktivitäten der „Letzten Generation“ sowie die hohe Strafandrohung des Straftatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung einem zwar intensiven, aber nur kurzem Eingriff in die Pressefreiheit gegenüberstünden.
13 Telefonanschlüsse überwacht
Ermittler hatten von Oktober 2022 bis April 2023 Gespräche von insgesamt 13 Telefonanschlüssen der „Letzten Generation“ überwacht. Darunter befand sich auch das Pressetelefon der Organisation. Durch diese Maßnahmen wurden auch Journalisten abgehört, was die Brisanz des Falles und die Bedeutung für die Pressefreiheit unterstreicht.
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