Die Bundesagentur für Arbeit hat 2023 insgesamt 222.476 Sanktionen gegen Empfänger von Bürgergeld verhängt. In 15.777 Fällen wurden die Regelsätze aufgrund von Arbeitsverweigerung oder Nicht-Fortführung einer Arbeit gekürzt.
Sanktionspraxis der Jobcenter
Die Jobcenter haben 2023 in 15.777 Fällen den Regelsatz von Bürgergeldempfängern gekürzt, weil sie Arbeitsangebote ablehnten oder eine Arbeit nicht fortführten. Dies geht aus einer neueren Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die in den Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichtet wird. Insgesamt wurden Bürgergeldbezieher im Jahr 2023 in 222.476 Fällen sanktioniert. Der überwiegende Teil dieser Sanktionen ist auf nicht wahrgenommene Termine zurückzuführen.
Kritik an der Sanktionspolitik
In den 15.777 Sanktionsfällen sind auch jene Personen inbegriffen, die eine Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme abgelehnt oder abgebrochen haben. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Bürgergeld, von denen 3,9 Millionen als erwerbsfähig eingestuft werden. Im Jahr 2023 wurden demnach etwa 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten sanktioniert.
Niveau der Sanktionen
Die Ampel-Regierung hat dieses Jahr die Sanktionen für sogenannte “Totalverweigerer” verschärft und eine vollständige Kürzung des Regelsatzes für bis zu zwei Monate ermöglicht. Da die Daten der BA aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungskürzungen auf der alten Gesetzgebung. Ein Sprecher der BA sagte dem RND zum Thema der Sanktionsverschärfung: “Die Grenzen sind wesentlich enger.“
Gegenreaktionen
Die Verschärfung der Sanktionen durch die Ampelkoalition ist jedoch umstritten. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die “Showpolitik” der Ampel. Er warf der Regierung vor, Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen zu wollen, und betonte gegenüber dem RND: “Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.”
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