In Osnabrück gibt es eine rekordverdächtige Zahl an Briefwahlanträgen! Schon vor dem Start der heißen Schlussphase haben mehr Menschen die Unterlagen beantragt als bei der gesamten Kommunalwahl 2021. Die Stadt spricht von einer erfreulich hohen Zahl.
Entscheidend bei den unserer Redaktion vorliegenden Zahlen: Es geht überwiegend um Anträge auf Briefwahl, nicht um bereits abgegebene Stimmen. Eine Ausnahme bilden 2.662 Osnabrücker, die bereits direkt im Wahlbüro an der Sedanstraße ihre Stimme abgegeben haben.
Fast jeder Vierte wählt in Osnabrück per Brief – 25 Prozent werden wohl mit Sicherheit noch überschritten
Am 13. September werden in Osnabrück der Stadtrat und die Stadtspitze gewählt. Stand 31. August lagen nach Angaben der Stadt bereits 30.147 Briefwahlanträge vor. Bei rund 129.000 Wahlberechtigten sind das etwa 23,4 Prozent. Stadtsprecherin Silke Brickwedde vom Fachdienst Kommunikation schreibt dazu: „Eine erfreulich hohe Zahl, die auf eine gute allgemeine Wahlbeteiligung hoffen lässt.“
Briefwahl-Zahlen von 2021 bereits jetzt übertroffen
Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl 2021 hatten am Ende 28.594 Wahlberechtigte einen Wahlschein-Vermerk, das waren 21,8 Prozent. Die aktuelle Zahl liegt also schon jetzt über diesem Endstand – und die Frist läuft noch.
Wie hoch sind die Osnabrücker Briefwahl-Zahlen im Vergleich?
Andere Städte und Wahlen erfassen teilweise unterschiedliche Größen – Anträge, ausgegebene Unterlagen oder tatsächlich eingegangene Briefstimmen. Vergleiche sind deshalb nur mit Blick auf die jeweilige Messgröße sinnvoll.
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September waren bis zum 25. August laut Statistischem Landesamt rund 335.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben worden, rund 20 Prozent aller Wahlberechtigten. Magdeburg meldete zum 24. August etwa 48.300 Anträge, Halle rund 39.200.
Bei der NRW-Kommunalwahl 2025 hatten landesweit am Ende 26,2 Prozent der Wahlberechtigten einen Wahlschein. In Münster waren es 30,4 Prozent, in Köln zehn Tage vor der Wahl bereits 30,55 Prozent ausgestellte Unterlagen. Osnabrücks 23,4 Prozent liegen zwölf Tage vor dem Wahltag darunter – können aber noch deutlich steigen.
Oldenburg meldet deutlich geringeres Interesse an Briefwahl
In Niedersachsen liegt Oldenburg bei der aktuellen Kommunalwahl mit Stand 31. August bei mehr als 20.000 Anträgen, rund 15 Prozent der Wahlberechtigten – und damit klar unter Osnabrück.
Bis wann ist Briefwahl in Osnabrück noch möglich?
Die Briefwahlphase läuft seit dem 3. August. Reguläre Anträge sind bis Freitag, 11. September, möglich. Für den Online-Antrag nennt die Stadt den 9. September als Frist. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, dem 13. September, bis 18 Uhr beim Gemeindewahlleiter eingegangen sein.
Wer die Briefwahl noch nicht beantragt hat, hat also noch einige Tage Zeit. Wer seine Unterlagen bereits ausgefüllt hat, sollte den Wahlbrief allerdings nicht auf den letzten Drücker in den Briefkasten werfen.
Es gibt auch Kritik an der Briefwahl
Der bundesweite Trend bei der Briefwahl wird allerdings nicht nur positiv gesehen. Ein Kritikpunkt lautet, dass eine Wahl damit immer weniger eine Entscheidung zu einem gemeinsamen Stichtag ist. Wer seine Stimme bereits mehrere Wochen vor dem eigentlichen Wahltag abgibt, kann auf politische Ereignisse, neue Informationen oder Entwicklungen in der Schlussphase des Wahlkampfs nicht mehr reagieren. Kritiker fordern deshalb teilweise eine Rückkehr zur früheren Regelung, nach der Briefwahl nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes möglich war. Erst seit einer Wahlrechtsänderung im Jahr 2008 kann die Briefwahl auch bei Bundestags- und Europawahlen ohne Angabe eines Grundes beantragt werden.
Kritisiert wird außerdem, dass Wahlgeheimnis und unbeeinflusste Stimmabgabe außerhalb des Wahllokals nicht in gleichem Maße kontrolliert werden können. In der Wahlkabine ist organisatorisch sichergestellt, dass der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllt. Bei der Briefwahl findet die Stimmabgabe dagegen im privaten Umfeld statt. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Familienangehörige oder andere Personen Einfluss auf die Wahlentscheidung nehmen oder beim Ausfüllen des Stimmzettels anwesend sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat selbst festgestellt, dass bei der Briefwahl die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen und die Integrität der Wahl nicht in gleichem Maße gewährleistet ist wie bei der Urnenwahl. Zugleich hält das Gericht die Briefwahl wegen des Ziels einer möglichst umfassenden Wahlbeteiligung für verfassungsgemäß.
Briefwahl macht Wahlfälschung einfacher
Auch Manipulationen sind bei der Briefwahl grundsätzlich leichter möglich, weil sich die Unterlagen zwischen Ausstellung und Eingang bei der Wahlbehörde zeitweise außerhalb der unmittelbaren Kontrolle der Wahlorgane befinden. Dass dies nicht nur theoretisch ist, zeigen einzelne Fälle aus der Vergangenheit. Bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal wurden beispielsweise Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen ausgefüllt. Der Fall führte zu einer strafrechtlichen Verurteilung und zur Wiederholung der Wahl.
Solche Fälle sind allerdings Ausnahmen und kein Beleg dafür, dass Briefwahlen generell oder in größerem Umfang manipuliert werden. Sie zeigen jedoch, worauf sich ein Teil der Kritik richtet: Bei der Wahl im Wahllokal stehen Ausgabe des Stimmzettels, geheime Stimmabgabe und Einwurf in die Urne unmittelbar unter Kontrolle des Wahlvorstands. Bei der Briefwahl muss ein Teil dieser Kontrolle zwangsläufig in den privaten Bereich verlagert werden.
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