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Jahrgänge 1959 bis 1964 haben bis Januar Zeit für Führerscheinumtausch

(Symbolbild) Führerschein

Noch bis zum 19. Januar 2023 haben Osnabrückerinnen und Osnabrücker der Jahrgänge 1959 bis 1964 Zeit, um ihre grauen oder rosafarbenen Papierführerschein umzutauschen.

Mit dem Gesetz von 2019 sind alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, bis spätestens 2033 ihre grauen oder rosafarbenen, unbefristeten Papierführerscheine ebenso wie ihre unbefristeten Plastikführerscheine gegen einen befristeten Kartenführerschein umzutauschen. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen vorgenommen. Aktuell müssen Personen der Jahrgänge 1959 bis 1964 mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein ihre Scheine bis zum 19. Januar 2023 umtauschen.

Führerscheinantrag von Zuhause aus

Um den neuen Führerschein zu beantragen, ist es nicht notwendig, ins Stadthaus zu kommen. Gibt man im Service-Portal der Stadt das Stichwort „Führerschein“ ein, findet man unter dem Punkt „Führerscheinumtausch“ alle relevanten Informationen und kann ein Antragsschreiben herunterladen. Dieses Schreiben wird ausgefüllt und mit einem biometrischen Lichtbild an die Führerscheinstelle (Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück) geschickt.

Der neuen Führerschein kommt dann durch die Bundesdruckerei per Post nach Hause. Der alte Führerschein muss anschließend an die Führerscheinstelle zurückgeschickt werden.

Der Pflichtumtausch kostet inklusive der Gebühren für den Direktversand 30,40 Euro. Die Stadt bittet aufgrund des hohen Aufkommens alle Bürgerinnen und Bürger darum, nach einer Antragsstellung von Rückfragen abzusehen.


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