Der Bundesvorsitzende der Jungen Alternative (JA), Hannes Gnauck (AfD), plädiert für die Angliederung der vom Verfassungsschutz als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuften Jugendorganisation an die AfD. Gnauck bevorzugt diese Option gegenüber einem drohenden Vereinsverbot und sieht damit die Möglichkeit, den “Schutzschirm des Parteienrechts” zu nutzen.
Angliederung als Schutz vor möglichem Verbot
Hannes Gnauck betonte im Gespräch mit der “Welt” (Mittwochausgabe), dass es bei dieser Entscheidung nicht darum gehe, “sich vom Verfassungsschutz eine Linie oder die Aufnahme von Mitgliedern diktieren zu lassen”. Vielmehr stünde der Schutz der Mitglieder der Jugendorganisation vor einem Vereinsverbot im Vordergrund. Durch die Eingliederung in die AfD würde die JA unter den “Schutzschirm des Parteienrechts” fallen und durch eine personelle Verstärkung innerhalb der AfD an Bedeutung gewinnen.
Weitere Kontrolle durch die AfD
Auch Alice Weidel, AfD-Chefin, sieht Vorteile in der Integration der JA in die Partei. Sie äußerte gegenüber der Zeitung, dass die Mitglieder der JA dann den gleichen Rechten und Pflichten unterliegen würden wie jedes AfD-Mitglied. “JA-Mitglieder, die bislang noch keine AfD-Mitglieder waren, werden wir bei der Mitgliederaufnahme überprüfen”, so Weidel.
Geplanter Satzungsänderungsantrag
Der AfD-Bundesvorstand plant einen Satzungsänderungsantrag bezüglich seiner Jugendorganisation beim kommenden Bundesparteitag einzureichen. Ziel dessen ist, dass die Junge Alternative einen neuen, noch nicht bestimmten Namen erhält und “ein rechtlich unselbstständiger Teil” der AfD wird, wie die “Welt” berichtet. Parteimitglieder sollen bis zum 36. Geburtstag automatisch Mitglied der Jugendorganisation werden. Der Vorsitzende soll mit Rede- und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht dem Bundesvorstand der Partei angehören.
Im Zuge der Proteste gegen Rechtsextremismus im Frühjahr waren Forderungen nach einem Vereinsverbot der AfD-Jugendorganisation laut geworden. Während Parteien vom Bundesverfassungsgericht auf Verfassungswidrigkeit geprüft werden, kann die Bundesinnenministerin Vereine, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, per Verwaltungsakt verbieten.
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