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IW: Zwangsschlichtung bei Streiks sinnvoll, Kritik von Gewerkschaftsseite

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) plädiert für eine verpflichtende Schlichtung in Anbetracht der jüngsten Streikwelle. Dieser Vorschlag stößt jedoch auf Kritik seitens der Gewerkschaften und Arbeitsrechtsexperten.

Debatte um Zwangsschlichtung

Der IW-Tarifexperte, Hagen Lesch, vertritt die Ansicht, eine obligatorische Schlichtung könne das Ultima-Ratio-Prinzip stärken: “Der Streik darf nur das letzte Mittel sein,” so Lesch in der “Rheinischen Post”. Er betonte weiterhin: “Ich bezweifle, dass das derzeit von den Gewerkschaften so praktiziert wird, zumal sie den Warnstreik zunehmend zur Mitgliederwerbung nutzen. Das darf aber kein Streikziel sein.”

Kritik an der Zwangsschlichtung

Gegen diese Auffassung wehrte sich Thorsten Schulten, der Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung. Er warnt vor einer Zwangsschlichtung und argumentiert, dass eine solche Regelung die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland betreffen könnte. “Wenn man einmal zusammenrechne, was alles zur Daseinsvorsorge oder der Kritischen Infrastruktur gehöre, so kommt man schnell auf die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland,” so Schulten in der Zeitung.

Der Arbeitsrechtsexperte sieht in den Vorschlägen für eine obligatorische Schlichtung einen “massiven Eingriff in die Tarifautonomie”. Er merkte an, dass eine solche Maßnahme “das Streikrecht einschränken und die Verhandlungsposition der Gewerkschaften schwächen” würde.

Mittelstandsunion fordert Zwangsschlichtung

Im Zuge der aktuellen Arbeitskämpfe der Lokführer hat die Mittelstandsunion eine obligatorische Schlichtung vor Streiks in Bereichen der Kritischen Infrastruktur gefordert. Diese Forderung fügt sich in die aktuelle Diskussion um das Für und Wider einer Zwangsschlichtung ein.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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