HASEPOST
 
HASEPOST

IStGH erlässt Haftbefehle gegen Schoigu und Gerasimow

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und den Generalstabschef der russischen Streitkräfte, Waleri Wassiljewitsch Gerasimow, ausgestellt. Ihnen werden mehrere Kriegsverbrechen und „unmenschliche Handlungen“, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten, vorgeworfen.

Haftbefehle aufgrund von Kriegsverbrechen

Der IStGH wirft dem Ex-Verteidigungsminister Sergej Schoigu und dem Generalstabschef Waleri Wassiljewitsch Gerasimow mehrere Kriegsverbrechen vor. Darunter fallen der gezielte Angriff auf Zivilobjekte und die übermäßige, unbeabsichtigte Schädigung von Zivilpersonen oder zivilen Objekten. Zudem werden ihnen bestimmte „unmenschliche Handlungen“ zur Last gelegt, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden.

Verdacht der Verantwortlichkeit für Raketenangriffe

Es besteht laut Gericht hinreichender Grund zur Annahme, dass die Beschuldigten für die genannten Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Insbesondere wird ihnen vorgeworfen, für die Raketenangriffe der russischen Streitkräfte auf die ukrainische Stromversorgungsinfrastruktur verantwortlich zu sein. Von Oktober 2022 bis März 2023 sollen russische Streitkräfte an diversen Orten in der Ukraine zahlreiche Angriffe auf Elektrizitätswerke und Umspannwerke durchgeführt haben.

Unverhältnismäßige Schäden für die Zivilbevölkerung

Die Angriffe wurden laut Gericht hauptsächlich gegen zivile Objekte gerichtet. Bei den als militärische Ziele eingestuften Anlagen wären die zu erwartenden Schäden für die Zivilbevölkerung im Vergleich zum voraussichtlichen militärischen Vorteil klar unverhältnismäßig gewesen.

Vorwürfe von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das Gericht sieht ausreichend Gründe dafür zu glauben, dass die Beschuldigten vorsätzlich großes Leid und schwere Verletzungen verursacht haben. Dies würde sie für Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verantwortlich machen.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion