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Startseite Deutschland & die WeltIStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Galant
Deutschland & die Welt

IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Galant

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. November 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. November 2024
Internationaler Strafgerichtshof (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt erlassen. Zwei Einsprüche Israels wurden einstimmig abgewiesen, die Zuständigkeit des Gerichts für die Situation in den Palästinensergebieten wird bejaht.

Entscheidungen des IStGH

Der IStGH teilte am Donnerstag mit, dass zwei Einsprüche des Staates Israel von der zuständigen Vorverfahrenskammer einstimmig zurückgewiesen wurden. Der erste Antrag richtete sich gegen die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation in den Palästinensergebieten, während der zweite Einspruch die Aussetzung aller Verfahren vor dem Gerichtshof in diesem Kontext forderte.

Benjamin Netanjahu und Joaw Galant werden „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ vorgeworfen. Konkret geht es um „das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung“ sowie „Mord, Verfolgung und andere inhumane Handlungen“. Laut Gericht gibt es „hinreichende Gründe“ für die Annahme, dass beide als zivile Vorgesetzte für „das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung“ strafrechtlich verantwortlich sind.

Die Zuständigkeit des Gerichtshofs

In Bezug auf den ersten Einspruch stellte die Vorverfahrenskammer fest, dass die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtshofs durch Israel nicht erforderlich sei. Das Gericht könne seine Zuständigkeit auf der Grundlage der territorialen Zuständigkeit Palästinas ausüben. Zudem sahen die Richter keinen Grund, die Prüfung der Anträge auf Haftbefehle auszusetzen.

Weitere Haftbefehle und zurückgenommene Anträge

Der IStGH erließ zudem einen Haftbefehl gegen den Hamas-Anführer Mohammed Deif, der allerdings bereits im Juli bei einem israelischen Luftangriff getötet wurde. Da die Anklagebehörde „weiterhin Informationen über seinen gemeldeten Tod sammeln“ wolle, wurde der Antrag auf einen Haftbefehl nicht zurückgezogen. Die Anträge auf Haftbefehle für die beiden ebenfalls getöteten Hamas-Anführer Ismail Haniyya und Yahya Sinwar wurden jedoch zurückgenommen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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