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Startseite Deutschland & die WeltIsraelische Staatsangehörige dürfen länger in Deutschland bleiben
Deutschland & die Welt

Israelische Staatsangehörige dürfen länger in Deutschland bleiben

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. Januar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. Januar 2024
Israelische Flaggen / Foto: dts
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In Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge in Israel hat das Bundesinnenministerium eine Verordnung erlassen, die israelischen Staatsangehörigen, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, erlaubt, ohne Visum oder Aufenthaltstitel bis zum 26. April zu bleiben. Die Maßnahme wurde als „pragmatische und unbürokratische Hilfe“ in einer schwierigen Situation beschrieben.

Verlängerter Aufenthalt für israelische Staatsbürger

Laut einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums können israelische Staatsangehörige, die sich derzeit in Deutschland befinden, bis zum 26. April ohne Beantragung eines Aufenthaltstitels bleiben. Die Verordnung, die vom Haus der Ministerin Nancy Faeser (SPD) erlassen wurde, befreit diese Personen bis zum o. g. Datum vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels.

Faeser äußerte sich zu der Entscheidung: „Die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel am 7. Oktober haben uns zutiefst erschüttert. Wir lassen die Menschen in Israel nicht alleine – und wir wollen auch diejenigen unterstützen, die angesichts des Terrors der Hamas für einige Zeit bei Freunden und Familien in Deutschland leben.“

Rückwirkendes Inkrafttreten der Verordnung

Die Verordnung ermöglicht es israelischen Staatsangehörigen, für weitere drei Monate in Deutschland zu bleiben, ohne eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen. Faeser bezeichnete dies als eine „pragmatische und unbürokratische Hilfe für Menschen, die wir in dieser schweren Situation unterstützen wollen.“

Israelische Staatsangehörige können sich regulär 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Mit der aktuellen Verordnung werden sie vom 26. Januar bis zum 26. April von der Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Wichtig zu bemerken ist, dass die Verordnung rückwirkend zum 7. Oktober 2023 in Kraft tritt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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