Das israelische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt. 62 der 120 Abgeordneten stimmten für den Vorstoß, der auf einen Entwurf der Partei Otzma Jehudit von Polizeiminister Itamar Ben-Gvir zurückgeht und auch von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützt wird. Kritiker sehen in dem Gesetz einen rassistischen Charakter, da es de facto nur Palästinenser betreffe, und warnen vor politischen und rechtsstaatlichen Folgen.
Knesset stimmt für Einführung der Todesstrafe für Terroristen
62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten am Montag für den hochumstrittenen Vorstoß der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir. 48 Abgeordnete lehnten das Gesetz ab, während der Rest abwesend war oder sich enthielt. Auch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützte den Vorstoß.
Deutschland und weitere europäische Länder hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Kritiker verurteilen das Gesetz als rassistisch, da es de facto nur Palästinenser betrifft.
Regelungen und Anwendungsbereich des Gesetzes
Vor zivilen Gerichten in Israel kann nach dem Gesetzentwurf eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden. Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz jedoch nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 beteiligt waren.
Kritik von Demokratie-Institut und Experten
Das israelische Demokratie-Institut kritisierte, dass das Gesetz die Richter im Militärgericht dazu zwinge, die Todesstrafe zu verhängen, und dass es ihnen die notwendige Einzelfallprüfung nehme. Es widerspreche den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Israels, da es nur gegen Palästinenser gerichtet sei. Das Gesetz könne auch zu irreversiblen Justizfehlern führen und Israel international politisch schaden. Experten bezweifeln zudem die Effektivität des Gesetzes im Kampf gegen Terror.
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