Die 7-Tages-Inzidenz liegt in der Stadt Osnabrück heute (01.11) bei 70,6 und damit den fünften Werktag in Folge über 50. Für diesen Fall sieht die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen eine Ausweitung der 3G-Regel mit Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete ab Mittwoch, 3. November, vor.
3G gilt ab Mittwoch für Sitzungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 25 und bis zu 1.000 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen. Hierzu zählen auch Kinos, Theater und ähnliche Kultureinrichtungen sowie Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen. Geschlossene Räume in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks fallen ebenso darunter.
Auch bei der Nutzung einer Beherbergungsstätte, bei körpernahen Dienstleistungen und bei der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden gilt dann wieder 3G. Dasselbe gilt in der Innengastronomie.
Ohne Maske und Abstand mit 2G
In all diesen Bereichen kann auf Abstände und das Tragen von Masken verzichtet werden, wenn der Betreiber die 2G-Regel mit Zutritt nur für Geimpfte und Genesene vorgibt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von diesen Vorschriften ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, ist ebenso ausgenommen, muss allerdings einen negativen Test vorlegen.
Unabhängig von der Inzidenz und damit weiterhin gilt die 3G-Regel für Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen. Auch hier haben die Betreiber die Möglichkeit, die 2G-Regel anzuwenden, sodass in ihren Einrichtungen auf das Tragen von Masken sowie Abstände verzichtet werden kann.