Nachdem die 7-Tages-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen am Samstag inzwischen den dritten Tag in Folge bei mindestens 10 lag kassiert die Stadt Osnabrück wieder einige liebgewonnen Freiheiten.
In einer am Sonntagmorgen veröffentlichten Erklärung heißt es, das die Stadt Osnabrück deshalb am Samstag, entsprechend der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, eine Allgemeinverfügung erlassen hat, in der die erneuten Beschränkungen festgehalten sind.
Damit verbunden ist der Schritt von der Stuft 0 des niedersächsischen Stufenplans hin zur Stufe 1.
Einschränkungen gelten nicht für vollständig Geimpfte
Die neuen Einschränkungen der Freiheitsrechte bedeuten unter anderem, dass sich ab Montag, 19. Juli, lediglich höchstens zehn Personen aus zehn Haushalten treffen dürfen. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sowie vollständig Geimpfte oder Genesene. Diskotheken und Clubs dürfen lediglich bis zu 50 Prozent der für den Betrieb zugelassenen Personenkapazität empfangen.
Auch auf Veranstaltungen hat die Überschreitung des Wertes Auswirkungen. So dürfen beispielsweise an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Besucher und Besucherinnen nicht dauerhaft einen Sitzplatz einnehmen, nur maximal 100 Personen teilnehmen. Ansonsten sind sie genehmigungspflichtig.
Weitere Details sind der Niedersächsischen Corona-Verordnung sowie dem Stufenplan des Landes zu entnehmen. Beides kann unter online heruntergeladen werden.