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Interne Auseinandersetzungen und Ausschlussverfahren in Thüringer AfD

In der Thüringer AfD, unter der Führung von Björn Höcke, gibt es offenbar schwerwiegende interne Streitigkeiten. Laut dem Magazin „Stern“ hat der Landesvorstand um Höcke gegen neun Parteimitglieder ein Ausschlussverfahren eingeleitet.

Interner Konflikt in der Thüringer AfD

Berichten zufolge handelt es sich bei den betroffenen Parteimitgliedern auch um einen Abgeordneten der Landtagsfraktion, welche ebenfalls von Höcke geführt wird. Die Mitglieder hätten „in besonders schwerwiegender Weise erheblich gegen die Ordnung der Partei verstoßen und ihr dadurch einen schweren Schaden zugefügt“, zitiert der „Stern“ aus einem 16-seitigen Schreiben an das Landesschiedsgericht. Es sei von einer „Verschwörung“ gegen basisdemokratische Beschlüsse die Rede.

Bestätigung und Reaktionen

Der stellvertretende Thüringer AfD-Landevorsitzende Torben Braga bestätigte die Entscheidung des Landesvorstandes. „Die Betroffenen haben Beschlüsse der Parteigremien vorsätzlich missachtet beziehungsweise hintertrieben“, sagte er dem Magazin. Daher sei der Antrag auf Parteiausschluss eine logische und notwendige Konsequenz. Der vom Ausschluss bedrohte AfD-Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch erklärte wiederum, dass er einem Verfahren gelassen entgegensehe. „Wir vertreten die echte AfD, und in der werde ich bleiben“, sagte er dem „Stern“. Er lasse sich nicht „vertreiben“.

Hintergrund der Auseinandersetzung

Der Streit entzündete sich offenbar an dem Antritt zweier konkurrierender Listen der AfD für den Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Laut Frosch trägt allein Höcke die Verantwortung für den parteiinternen Streit. „Er ist ein selbstverliebter Mensch mit narzisstischen Zügen, der keine Kritik vertragen kann“, sagte er. „Dabei ist er es, der mit unüberlegten Parolen der Partei immer wieder schadet. Ohne die Polarisierung durch den Landesvorsitzenden wäre die AfD wählbarer und anschlussfähiger an andere Parteien.“

Am 26. Mai stehen in Thüringen neben den Kreistagen sowie den Stadt- und Gemeinderäten auch die meisten Landräte, Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister zur Neuwahl an.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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