Am 22. Mai ist der Internationale Tag der biologischen Vielfalt. Die Arbeit des Zolls trägt zum Erhalt vom Aussterben bedrohter Arten bei. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt.
Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.
Erhalt der vom Aussterben bedrohter Arten
Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.
Daten aus dem vergangenen Jahr
Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.200 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 144 Kilogramm sowie 119.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.
Internationaler Tag der biologischen Vielfalt
Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Osnabrück daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.
Weitere Informationen zum Artenschutz sind auf der Website www.artenschutz-online.de und unter www.zoll.de, unter anderem im Bereich „Reisen“, zu finden.
Titelbild: /Foto: Hauptzollamt Osnabrück