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Internationaler Gerichtshof fordert Israel zum Schutz der Zivilbevölkerung auf

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Israel aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Gewährleistung humanitärer Hilfe umzusetzen. Dies kommt als Reaktion auf eine Klage von Südafrika, welche allerdings nicht zur geforderten Einstellung des Militäreinsatzes im Gazastreifen führte.

Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung gefordert

Der in Den Haag ansässige Internationale Gerichtshof hat die israelische Regierung angewiesen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass es nicht zu einem Völkermord kommt. “Die israelischen Streitkräfte müssen alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um einen Völkermord zu verhindern”, so die Richter in ihrer Entscheidung.

Vorwürfe gegen Israel

Südafrika hatte eine Klage eingereicht, in der es forderte, dass Israel seinen Militäreinsatz im Gazastreifen unverzüglich einstellt. Der Gerichtshof ordnete dies jedoch nicht an. Die Untersuchung des Gerichtshofes kam zu dem Ergebnis, dass durch den Einsatz des israelischen Militärs eine große Anzahl von Menschen verletzt und getötet wurde. Zahlreiche Häuser wurden zerstört und die meisten Einwohner mussten fliehen. Die zivile Infrastruktur in Gaza wurde stark beschädigt und über 300.000 Wohnungen zerstört oder beschädigt.

Reaktionen auf die Klage

Südafrika hatte Ende letzten Jahres gegen Israel geklagt, da es davon ausging, dass das Land gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verstoßen habe. Diese Vorwürfe wurden von Israel, den USA und Deutschland zurückgewiesen. “Bis zu einem endgültigen Urteil im Hauptverfahren dürften noch Jahre vergehen”, so der IGH. Beide Länder, sowohl Südafrika als auch Israel, haben das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes unterzeichnet.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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